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BAföG
Der Begriff BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. BAföG soll die Finanzierung eines Studiums ermöglichen.
Ziel des BAföG ist, dass es auch jungen Menschen, deren Eltern nicht in der Lage sind, ein Studium zu bezahlen, möglich ist zu studieren. Das BAföG gibt es auch für Schüler und Auszubildende. Für Studenten wird das BAföG hälftig als Zuschuss und hälftig als zinsloses Darlehen gewährt. Getilgt werden muss das Darlehen erst fünf Jahre nach der letzten Zahlung.
Wer bekommt BAföG
BAföG kann unter bestimmten Voraussetzungen an deutsche Studierende gezahlt werden. Für Ausländer mit Daueraufenthaltsrecht in Deutschland gibt es Ausnahmen. Zudem spielt das Alter des Antragstellers eine wichtige Rolle. Die Ausbildung oder das Studium sollte vor dem 30. Lebensjahr begonnen werden, Ausnahmen gibt es für Qualifizierungsmaßnahmen auf dem sogenannten 2. Bildungsweg. Gefördert werden nur junge Leute, deren Leistungen vermuten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel auch erreicht werden kann. Wer als Student BAföG bezieht, muss der Behörde regelmäßig Nachweise über erfolgreiche Zwischenprüfungen vorlegen, um seinen Anspruch zu behalten.
Der BAföG-Antrag
Für den BAföG-Antrag gibt es beim BAföG-Amt entsprechende Formblätter. Die Formulare können aber auch online unter www.das-neu-bafög.de abgerufen werden. Das BAföG-Amt prüft den Antrag, bei dem die Einkommensverhältnisse der Eltern eine wichtige Rolle spielen und erteilt im Ergebnis einen entsprechenden Bescheid. Wir das BAföG bewilligt, gilt das für ein Jahr, anschließend muss ein neuer Antrag gestellt werden. Da es BAföG nicht rückwirkend gibt, ist darauf zu achten, dass die Frist nicht verpasst wird. Den ersten Antrag auf BAföG stellt man bereits vor Studienbeginn.
Zu den Kriterien, für die Bewilligung von BAföG gehört neben der Höhe des Einkommens der Eltern auch, ob der Antragsteller noch im Elternhaus lebt oder auswärts studiert. Seit Oktober 2010 liegt der volle BAföG-Satz bei 670 Euro im Monat. Mit der BAföG Erhöhung wurde aber auch die Möglichkeit abgeschafft, dass bei besonders guten Studienergebnissen und schnellem Studium ein Teilerlass gewährt wird. Parallel sind die Altersgrenzen für das Master Studium angehoben worden. Studierende, die einen Masterstudiengang belegen, dürfen jetzt bei Beginn des Studiums maximal 35 Jahre alt sein.
Verfasst im November 2010