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Zulassungsbeschränkungen
Wer denkt, dass er nach geschafftem Abitur sich nur noch an einer Hochschule anmelden muss und loslegen kann, irrt - es gibt Zulassungsbeschränkungen.
Immerhin bei über der Hälfte aller grundständigen Studiengänge gibt es Zulassungsbeschränkungen, weil die Bewerberzahl die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt. In diesen Fällen werden Auswahlverfahren durchgeführt. Für junge Leute, die das nicht berücksichtigen, kann es eine bittere Enttäuschung geben, wenn sie den gewünschten Studienplatz nicht bekommen. Deshalb sollten in die Überlegungen, was wo studiert werden könnte auch immer Alternativen einbezogen werden, für die es keine Zulassungsbeschränkungen gibt.
Wann Zulassungsbeschränkungen gelten
Wenn die Zahl der Bewerber auf die Studienplätze, die vorhandenen Plätze übersteigt, werden vonseiten der Hochschulen Zulassungsbeschränkungen eingeführt. So gibt es zum Beispiel in ganz Deutschland für das bei Studenten beliebte Medizinstudium den Numerus clausus.
Was ist der Numerus clausus
Der Begriff Numerus clausus kommt aus dem Lateinischen und heißt nichts anderes als geschlossen Anzahl. Jeder Studiengang, bei dem es aufgrund von Zulassungsbeschränkungen Auswahlverfahren gibt, unterliegt dem Numerus clausus. Hier wird unter den vorhandenen Bewerbern eine Rangfolge gebildet, die von der im Abitur erreichten Durchschnittsnote abhängig ist. Liegt der Numerus clausus beispielsweise bei 2,4, dann heißt das, dass alle Bewerber, die eine Abschlussnote von 2,4 und besser haben, zum Studium zugelassen werden. Bewerber mit 2,5 und schlechter gehen leer aus.
Diese Auswahlgrenze steht nicht vorher fest, der Numerus clausus ergibt sich in jedem Jahr neu anhand der jeweils aktuellen Zahl der Bewerber für einen bestimmten Studiengang. Der Numerus clausus aus einem vorhergehenden Semester kann ein Anhaltspunkt sein, aber wenn es noch mehr Studienbewerber als im Vorjahr gibt, kann der Numerus clausus noch niedriger liegen.
Fakt ist, dass Abiturienten mit Bestnoten trotz Zulassungsbeschränkungen immer die besten Chancen haben, den gewünschten Studienplatz auch zu bekommen. Grundsätzlich sollte aber niemand auf eine Bewerbung verzichten, nur weil der Numerus clausus im Vorjahr so war, dass er nicht erfüllt wird.
Verfasst im November 2010