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Bauantrag:
Der Bauantrag ist schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) einzureichen. Ebenfalls eingereicht werden müssen alle Unterlagen, die für die Bearbeitung und Beurteilung des Bauvorhabens notwendig sind (Bauvorlagen). Konkret ist folgendes erforderlich:
- Der Bauantragsvordruck muss vom Bauherrn sowie vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterschrieben werden.
- Der Entwurfsverfasser muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
- Ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschossfläche muss beiliegen. Bauzeichnungen wie Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen sind im Maßstab 1:100 anzulegen.
- Die Berechnung des Bruttorauminhalts nach DIN 277 (Teil 1, Ausgabe 1987) sowie Angaben zur Hochbaustatistik (nicht Hochbaustatik??) sind einzureichen.
- Der Nachweis zu Standsicherheit, Wärme und Schallschutz ist beizufügen. In einigen Kommunen sind die Genehmigungsverfahren vereinfacht: In diesem Fall sind diese Unterlagen erst bei Baubeginn zusammen mit dem Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners vorzulegen.
Weitere Fachbegriffe in der Definition: Das MANO-Finanz-Lexikon ...