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Bewirtschaftungskosten:
Zu den Bewirtschaftungskosten (Betriebskosten) eines Gebäudes gehören folgende Kostenblöcke: ·Umlagefähige Betriebskosten: Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung, Wasserverbrauch, Allgemeinstrom, Hausmeister, Hausreinigung, Schornsteinfeger, Versicherungen ·Nicht umlagefähige Betriebskosten: Verwaltungskosten, Risiko des Mietausfalls, Instandhaltungskosten. Diese Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.