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Briefgrundschuld:
Unter Briefgrundschuld versteht man eine erweiterte Form der Grundschuld. Dabei wird zusätzlich zur Eintragung im Grundbuch ein Grundschuldbrief ausgestellt.
Wer den Grundschuldbrief besitzt, hat – entsprechend seines Anteils an der Gesamtgrundschuld - Zugriff auf das als Sicherheit hinterlegte Objekt. Eine Briefgrundschuld empfiehlt sich, wenn Grundschuldteile sehr häufig an einen Gläubiger abgetreten werden sollen – etwa für Unternehmen und Selbständige. Die Bestellung einer solchen Briefgrundschuld ist teurer als die Eintragung einer Buchgrundschuld.