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Dingliche Sicherheiten:
Baudarlehen werden im Grunde immer als dingliche Sicherheit ins Grundbuch eingetragen. Der Begriff rührt daher, dass ein Ding - in diesem Fall ein Grundstück mit oder ohne Haus – als Sicherheit für den Geldgeber dient. Anders als bei der dinglichen Sicherheit haftet bei einer persönlichen Sicherheit eine Person, nicht eine Sache für die Begleichung des Kredites.
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