Alle Zinsvergleiche direkt:
Newsletter
Eigenheimzulage:
Die Eigenheimzulage wurde für Käufe beziehungsweise Bauanträge nach dem 1. Januar 2006 ersatzlos gestrichen. Nur für Transaktionen und Anträge vor diesem Zeitpunkt fließt heute noch die Zulage.
Basis für die Gewährung ist das Eigenheimzulage-Gesetz, das zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Der Staat wollte damit die Bildung von eigengenutztem Wohneigentum fördern. Die Förderung erfolgt als einkommensunabhängige Zulage, die das Finanzamt an Eigenheimerwerber auszahlt, die innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen bleiben. Alleinstehenden, die im Erwerbsjahr und dem Jahr zuvor weniger als 81.807 Euro an Einkommen erzielten, waren zulageberechtigt.
Die Eigenheimzulage besteht aus den Komponenten Grundförderung, Baukinderzulage sowie Anreizen für ökologische Baumaßnahmen. Wurde der Antrag vom Wohnfinanzamt bewilligt, floss der Förderbetrag automatisch am 15. März eines Jahres aufs Konto des Eigenheimbesitzers. Der Förderzeitraum dauert acht Jahre, die im Folgenden genannten Beträge werden einmal pro Jahr ausgezahlt.
Neubauförderung: 2.556 Euro
Altbauförderung: 1.278 Euro
Kinderzulage (je Kind): 767 Euro
Öko-Zulage: 256 Euro
Wärmeschutzzulage: 205 Euro
War diese Definition hilfreich? Hier finden Sie alle Fachbegriffe im MANO-Finanz-Lexikon …