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Erwerbskosten:
Zu den Erwerbskosten gehören alle Aufwendungen, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallen. Dazu zählen Maklerprovision, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten sowie Kosten für den Grundbucheintrag und Bodenuntersuchungen. Bei vermieteten Immobilien lassen sich die Erwerbskosten von der Steuer absetzen.
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