Alle Zinsvergleiche direkt:
Newsletter
Gesamtschuldner:
Haften mehrere Schuldner gemeinschaftlich für einen Kredit, handelt es sich um eine gesamtschuldnerische Haftung. Dabei ist jeder Gesamtschuldner zur Zahlung der vollen Darlehenssumme verpflichtet – unabhängig von den anderen. Die Bank ist frei zu entscheiden, welchen Gesamtschuldner sie in Anspruch nimmt, darf die Leistung aber nur einmal verlangen.
Weitere Fachbegriffe in der Definition: Das MANO-Finanz-Lexikon …