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Nettokaltmiete:
Unter dem Begriff „Nettokaltmiete“ versteht man die Bruttomiete nach Abzug der umlagefähigen Betriebskosten. Diese Nettokaltmiete wird in der Regel verwendet, um den Ertragswert zu ermitteln.
Weitere Fachbegriffe in der Definition: Das MANO-Finanz-Lexikon …
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