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Verbraucherkreditgesetz:
Das Verbraucherkreditgesetz trat 1991 in Kraft und regelte die Kreditverträge zwischen gewerblichen Kreditgebern (Banken) und Verbrauchern. Es sollte die Konsumenten vor missbräuchlichen Kreditbedingungen schützen und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. 2002 wurde das Verbraucherkreditgesetz in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert.